Anforderungen und Qualitätsmerkmale von Biostimulanzien

Diese Tabelle vergleicht einen Hightech-Biostimulans (hergestellt in der EU mit patentierter Technologie) mit einem Produkt unbekannter Herkunft und Qualität, basierend auf den wesentlichen Kriterien der Verordnung (EU) 2019/1009 und guter Kontrollpraxis.

Anforderung Hightech-Biostimulans (EU / patentierte Technologie) Unbekannte Herkunft / gefälschter Biostimulans
CE-Kennzeichnung (EU 2019/1009) In der EU CE-gekennzeichnet mit einer von einer offiziellen notifizierten EU-Zertifizierungsstelle ausgestellten CE-Zertifikatnummer, gestützt auf patentierte (offizielle) Produktionstechnologie, konforme Qualitätsparameter gemäß Verordnung (EU) 2019/1009 und langjährig erfolgreiche Feldversuche. Besitzt kein Europäisches CE-Zertifikat gemäß Verordnung (EU) 2019/1009. Es werden möglicherweise andere unklare „Zertifikate" von nicht offiziellen oder fragwürdigen Stellen oder von nicht akkreditierten Laboratorien vorgelegt.
Öffentliche/offizielle Technologie (Patent/Veröffentlichung) Vorhanden:
  • eine internationale Veröffentlichungsnummer der Produktionstechnologie im WIPO-Register (Genf, Schweiz);
  • ein Produktionspatent und eine Registrierungsnummer im nationalen Patentregister;
  • eine EU-Patentnummer in der nationalen Phase des EU-Mitgliedstaats, in dem die Produktion stattfindet.
Nicht vorhanden:
  • keine veröffentlichte Technologie im WIPO-Register und nationalen Patentregistern;
  • kein Produktionspatent und keine Registrierungsnummer im nationalen Patentregister (häufig unter Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums und mit inoffiziellen Methoden hergestellt).
Offizielle Analysen gemäß Verordnung (EU) 2019/1009 Verfügt über einen offiziellen Analysebericht eines zertifizierten Labors, das zur Durchführung von Tests gemäß Verordnung (EU) 2019/1009 akkreditiert ist.

Der Bericht enthält vollständige Informationen zur chemischen Zusammensetzung, zu Qualitätsindikatoren und zum Gehalt der in der Verordnung (EU) 2019/1009 definierten gefährlichen Elemente.
Analyseberichte liefern keine vollständigen Daten zur chemischen Zusammensetzung des Produkts.

Die Prüfung erfolgt durch Laboratorien ohne die nach Verordnung (EU) 2019/1009 erforderliche Akkreditierung.
Sicherheit: toxische/schädliche Elemente, Verunreinigungen & Mikroorganismen Überschreitet die zulässigen Höchstwerte nicht:
  • Cadmium (Cd): < 1,5 mg/kg (Trockenmasse);
  • Sechswertiges Chrom (Cr VI): < 2 mg/kg (Trockenmasse);
  • Blei (Pb): < 120 mg/kg (Trockenmasse);
  • Quecksilber (Hg): < 1 mg/kg (Trockenmasse);
  • Nickel (Ni): < 50 mg/kg (Trockenmasse);
  • Anorganisches Arsen (As): < 40 mg/kg (Trockenmasse);
  • Kupfer (Cu): < 600 mg/kg (Trockenmasse);
  • Zink (Zn): < 1500 mg/kg (Trockenmasse);
  • Chlor (Cl): < 0,1 % (m/m);
  • Frei von Salmonella spp.;
  • Frei von Escherichia coli und Enterococcaceae (< 1.000 in 1 g oder 1 ml);
  • Enthält keine Toxine/Verunreinigungen, die Bewässerungsdüsen oder Drohnensprüher verstopfen.
Kann zulässige Grenzwerte für Toxine, Schwermetalle und Schadstoffe aufgrund unzureichender Produktions- und Reinigungsprozesse überschreiten.
Biologisch aktive Säuren (Humin-Typ) Hightech-nicht-mikrobielle Biostimulanzien sollten eine hohe Konzentration an Huminsäure-artigen Säuren enthalten, wie:
  • Gesamtorganische Säuren > 12,0 %;
  • Gesamthuminstoffe > 9,0 %;
  • Freie aktive wasserlösliche Huminsäuren > 6,0 %;
  • Fulvinsäurefraktion > 3,0 %;
  • Freie aktive wasserlösliche Fulvinsäuren > 1,0 %;
  • Summe der Hämatomelansäuren und Ulminsäuren > 1,0 %.
Niedrige Gehalte an Humin- und Fulvinsäuren.

Geringer Anteil freier aktiver wasserlöslicher Humin- und Fulvinsäuren.
Erwartetes Ergebnis in der Praxis
  • Verbesserte Bodenparameter
  • Ertragssteigerung
  • Höhere Produktqualität
Bodenverarmung

Erhöhter Einsatz von Mineraldüngern

Geringere Produktionsqualität mit möglichen Rückständen schädlicher Chemikalien und Mikroorganismen